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Leistungsbewertung an der Haupt- und Realschule Emmerthal

(gültig ab 27.03.2019 bis auf Widerruf)

Grundlagen für die Leistungsbewertung in allen Fächern sind der Runderlass „Schriftliche Arbeiten an den allgemeinbildenden Schulen“ RdErl. d. MK v. 22.3.2012 – 33-83201 (SVBl. 5/2012 S.266), geändert durch RdErl. vom 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.222), der Runderlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ RdErl. d. MK v. 3.5.2016-36.3-83203 (SVBl. 6/2016 S. 303), §8 NSCHG, der Runderlass „Die Arbeit an der Hauptschule RdErl. d. MK v. 27.4.2010 – 32-81 023/1, „Die Arbeit an der Realschule RdErl. d. MK v. 21.5.2017 – 32-81 023/1, die Curricularen Vorgaben der einzelnen Fächer sowie die Fachkonferenzbeschlüsse der Johann Comenius Schule.

Grundsätzliche Bestimmungen

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Anerkennung ihres oder seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher ist unsere Leistungsbewertung lernprozessbezogen. Sie erfolgt durch Überprüfung von Lernfortschritten und Lernergebnissen durch mündliche, schriftliche und fachspezifische Lernkontrollen sowie durch die kontinuierliche Beobachtung der Lernprozesse. Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Elternsprechtages können sich die Eltern über den Leistungsstand, die individuellen Lernfortschritte und das Arbeitsverhalten ihrer Kinder informieren. Die Lehrkräfte stehen auch, auf Anfrage, gerne zu Einzelberatungen zur Verfügung. Die Leistungsbewertung erfolgt in den Bewertungsbereichen Klassenarbeiten sowie unterrichtsbegleitende Bewertung. Für die Klassenarbeiten werden Anspruch, Bearbeitungszeit und Anzahl von den Fachkonferenzen vorgegeben. Sie erwachsen aus dem vorangegangenen Unterricht. Für alle weiteren unterrichtsbegleitenden Formen der Leistungserhebung (mündlich und fachspezifisch) liegen diese Entscheidungen in der pädagogischen Verantwortung der Fachlehrkraft. Alle Bewertungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung nach fester, in den Fachkonferenzen festgelegter prozentualer Gewichtung berücksichtigt. Zu Beginn eines Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines Elternabends über die Bewertungsmodalitäten und die Besonderheiten des betreffenden Schuljahrgangs unterrichtet. Werden Leistungsnachweise aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, sollen sie nach Möglichkeit nachgeholt oder durch eine außerplanmäßige Prüfung nachgeholt werden, wenn dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen eine Leistungsüberprüfung oder verweigert sie oder er die Arbeit, so wird der Leistungsnachweis mit „ungenügend“ beurteilt. Pro Woche sollen nicht mehr als 3 Klassenarbeiten geschrieben werden und pro Tag nicht mehr als eine. Für Nachschreibetermine kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Ausnahmen zulassen.

Das gesamte Leistungsbewertungskonzept können Sie hier runterladen: