Neue Straße 27 | 31860 Emmerthal | Tel: 05155-366 | Fax: 05155-8806 | E-Mail: info@johann-comenius-schule.de
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In vielen Klassen leidet der Unterricht darunter, dass es Schüler/innen gibt, die häufig den Unterricht stören. Unter deren Störattacken leiden dann alle Beteiligten, auch die Störenden selber, wenngleich sie dies nicht unmittelbar einsehen wollen. Angesichts der massiv ansteigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten, die trotz eines intensiven Beratungsangebots, Hilfen durch ZBE, Beratungslehrerin und Schulsozialarbeiterin in der Johann Comenius Schule auffällig sind, stellte sich dem Kollegium die Frage:
Da es nicht in der Macht der Lehrer/innen liegt zu bestimmen, ob ein verhaltensschwieriger Schüler diese Hilfen auch annehmen möchte, kann ein Fortschritt in diesem Bereich nicht in jedem Einzelfall erwartet und garantiert werden. Die Schule kann aber mit dem Programm den lernbereiten Schüler/innen einen entspannteren und weniger oft und stark gestörten Unterricht garantieren. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Lehrer/ innen selber.
Das Programm verwendet die Maxime des gegenseitigen Respekts und der pädagogischen Idee der maximalen Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten. Bezogen auf die konkrete Situation in der Klasse, lassen sich die folgenden Regeln ableiten:
Bei der Einführung des Programms werden diese drei Regeln in jeder Klasse im Rahmen einer Klassendiskussion vorgestellt. Über diese Regeln kann nicht abgestimmt werden, da es keine Alternative zum respektvollen Umgang gibt. Es ist die Pflicht der Schule Toleranz, Einsicht, Respekt, Empathie, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbereitschaft für die Gruppe zu fördern. Dies ist auch in unserem Schulprogramm verankert.
Wenn ein Schüler in der Klasse den Unterricht stört, gilt folgender Ablauf:
Stört ein Schüler oder eine Schülerin im Unterricht und verstößt gegen die Klassenregeln, soll folgende Reihenfolge eingehalten werden:
Besuch des Trainingsraums und pädagogische Maßnahmen Mehrmaliger Besuch des Trainingsraums bewirkt folgende Konsequenzen:
Je nach Notwendigkeit, kann auch jederzeit vorher eine Klassenkonferenz einberufen werden.
Der genannte Ablauf bezieht sich immer auf eine Zeitspanne von Halbjahr zu Halbjahr.