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Trainingsraum-Programm

In vielen Klassen leidet der Unterricht darunter, dass es Schüler/innen gibt, die häufig den Unterricht stören. Unter deren Störattacken leiden dann alle Beteiligten, auch die Störenden selber, wenngleich sie dies nicht unmittelbar einsehen wollen. Angesichts der massiv ansteigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten, die trotz eines intensiven Beratungsangebots, Hilfen durch ZBE, Beratungslehrerin und Schulsozialarbeiterin in der Johann Comenius Schule auffällig sind, stellte sich dem Kollegium die Frage:

Wie kann es eine Lehrerin bzw. ein Lehrer schaffen, die Klasse zu unterrichten und die Störaktionen einzelner Schüler/innen einzugrenzen, wenn diese auch nach Ermahnungen nicht einlenken wollen?

Die Ziele des Trainingsraumprogramms

  1. Das erste und wesentlichste Ziel des Programms besteht darin, die lernbereiten Schüler/innen zu schützen und ihnen entspannten, ungestörten und qualitativ guten Unterricht anzubieten.
  2. Das zweite Ziel des Programms besteht darin, häufig störenden Schüler/innen Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen erwerben.

Da es nicht in der Macht der Lehrer/innen liegt zu bestimmen, ob ein verhaltensschwieriger Schüler diese Hilfen auch annehmen möchte, kann ein Fortschritt in diesem Bereich nicht in jedem Einzelfall erwartet und garantiert werden. Die Schule kann aber mit dem Programm den lernbereiten Schüler/innen einen entspannteren und weniger oft und stark gestörten Unterricht garantieren. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Lehrer/ innen selber.

Ideen und Durchführung des Trainingsraumprogramms

Das Programm verwendet die Maxime des gegenseitigen Respekts und der pädagogischen Idee der maximalen Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten. Bezogen auf die konkrete Situation in der Klasse, lassen sich die folgenden Regeln ableiten:

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  3. Jede/r muss stets die Rechte der Anderen respektieren.

Bei der Einführung des Programms werden diese drei Regeln in jeder Klasse im Rahmen einer Klassendiskussion vorgestellt. Über diese Regeln kann nicht abgestimmt werden, da es keine Alternative zum respektvollen Umgang gibt. Es ist die Pflicht der Schule Toleranz, Einsicht, Respekt, Empathie, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbereitschaft für die Gruppe zu fördern. Dies ist auch in unserem Schulprogramm verankert.

Wenn ein Schüler in der Klasse den Unterricht stört, gilt folgender Ablauf:

  1. Schülerin oder Schüler wird respektvoll ermahnt und gefragt, ob er sich lieber an die Regeln halten möchte, oder ob er in den Trainingsraum gehen möchte.
  2. Wenn der Schüler nicht einlenkt, dann muss er in den Trainingsraum gehen. Arbeitsmaterial nimmt er mit.
  3. Wenn er zurück in die Klasse möchte, muss er einen Rückkehrplan erstellen, indem er darlegt, wie er es das nächste Mal schaffen will, seine Ziele zu erreichen, ohne die anderen in der Klasse zu stören.
  4. Dies setzt voraus, dass der Schüler sich Gedanken darüber macht, was er denn selber möchte, was die anderen in der Klasse möchten und wie er seinen Beitrag für die Gemeinschaft leisten kann.
  5. Dieser Rückkehrplan liegt nun schriftlich vor und kann immer wieder mit dem tatsächlichen Verhalten und nachfolgenden Plänen verglichen werden.
  6. Jeder Plan wird mit dem vorhergehenden Plan verglichen und muss sich Schritt für Schritt qualitativ verbessern. Mit einem im Trainingsraum besprochenen Rückkehrplan geht der Schüler am Ende der Stunde zurück in den Unterricht des Lehrers, der in geschickt hatte, ohne erneut zu stören.
  7. Der Lehrer bespricht sobald er Zeit findet diesen Plan und es wird eine Vereinbarung auf der Grundlage des Plans getroffen.

Ablaufplan des Trainingsraumprogramms

Stört ein Schüler oder eine Schülerin im Unterricht und verstößt gegen die Klassenregeln, soll folgende Reihenfolge eingehalten werden:

  1. Im Normalfall erfolgt zuerst eine Ermahnung
  2. Beim zweiten Mal wird die Schülerin/der Schüler mit den Worten: „Du hast dich für den Trainingsraum entschieden“ aufgefordert in den Trainingsraum zu gehen.

Besuch des Trainingsraums und pädagogische Maßnahmen Mehrmaliger Besuch des Trainingsraums bewirkt folgende Konsequenzen:

  • beim 3. Besuch des Trainingsraums – werden die Eltern mit einem Brief zur Kenntnisnahme informiert
  • beim 5. Besuch des Trainingsraums – müssen die Eltern zu einem Gespräch in die Schule kommen
  • beim 8. Besuch des Trainingsraums – müssen die Eltern zu einem Gespräch mit dem Klassenlehrer und der Schulleitung in die Schule kommen
  • spätestens ab dem 9. Besuch wird eine Klassenkonferenz einberufen.

 

Je nach Notwendigkeit, kann auch jederzeit vorher eine Klassenkonferenz einberufen werden.

Der genannte Ablauf bezieht sich immer auf eine Zeitspanne von Halbjahr zu Halbjahr.